§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SwissMedTechSolutions AG, Sonnenhaldenstrasse 12b, CH-8570 Weinfelden, – nachfolgend Advertiser genannt – und dem Kunden – nachfolgend auch Affiliate genannt – welche über die Internetseite des Advertisers geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

(2) Das Angebot des Advertisers auf der Internetseite www.vita-chip.ch richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, soweit der Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung deren gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit erfolgt (Unternehmer) und soweit diese keine Endverbraucher sind bzw. die Angebote des Advertisers in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen oder behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit als Endverbraucher verwenden.
Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Advertiser nur befristet gespeichert. Der Affiliate kann den Vertragstext vor Abgabe der Anmeldung über die Druckfunktion seines Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermarktung und Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistungen des Advertisers im Wege des Affiliate-Marketings.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellungen des Advertisers auf der Internetseite www.vita-chip.de zur Teilnahme am Affiliate-Programm stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Affiliate kann dieses Angebot des Advertisers verbindlich über das Online-Anmeldeformular auf der Internetseite www.vita-chip.de annehmen. Hierzu hat der Affiliate seine persönlichen Daten, seine Kontaktdaten sowie einen Benutzernahmen und ein Passwort anzugeben. Vor Absenden der Anmeldung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. die Anmeldung abzubrechen. Mit dem Absenden der Anmeldung über die Schaltfläche „WEITER“ gibt der Kunde eine verbindliche Annahmeerklärung beim Anbieter ab, welche zum Abschluss eines Vertrages führt.
Der Affiliate hat dem Advertiser ebenfalls eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung zu übermitteln und ihm ggf. seine Umsatzsteuer-ID-Nummer mitzuteilen.

(3) Anfragen des Affiliate, die schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail an den Advertiser übermittelt werden, sind für den Affiliate unverbindlich. Der Advertiser unterbreitet dem Affiliate hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches sämtliche Vertragsdaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält. Soweit das Angebot in elektronischer Form (z.B. E-Mail) übermittelt wird, kann der Affiliate dieses ausdrucken und/oder elektronisch sichern. Das Angebot des Advertisers kann der Affiliate innerhalb von 5 Tagen annehmen.

(4) Die Abwicklung der Anmeldung des Affiliates und die Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Affiliate hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Advertiser hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 4 Abrechnung und Vergütung

(1) Der Advertiser zahlt dem Affiliate eine erfolgsabhängige Provision bei Geschäftsabschluss wenn mindestens 50 € Provision erreicht sind und kein Storno vorliegt. Neben dieser Vergütung besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten etc.

(2) Bei Vergütung je Geschäftsabschluss gilt:
Klickt ein Dritter, z.B. ein Endkunde, auf ein Werbemittel und kommt es im Folgenden dadurch zu einem im Rahmen des Partnerprogramms näher bestimmten Geschäftsabschluss mit dem Advertiser, erhält der Affiliate für die Zurverfügungstellung der Werbefläche und die erfolgreiche Vermittlung von Endkunden an den Advertiser eine erfolgsabhängige Vergütung.
Geschäftsabschlüsse in diesem Sinne sind Handlungen, die einen Anspruch auf Vergütung begründen. Ein Geschäftsabschluss kann neben dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen („Verkauf“) auch ein Klick oder View eines Werbemittels, oder die Registrierung auf einer Website, das Bestellen eines Newsletters („Weiterleitung“), das Versenden einer E-Mail oder ähnliches sein. Alle Geschäftsabschlüsse werden auf der Basis des Transaktionssystems des Advertisers im Rahmen des technisch Möglichen protokolliert und verifiziert. Geschäftsabschlüsse werden u.a. durch Cookie- und/oder Sessiontracking erfasst.
Vergütungsfähige Geschäftsabschlüsse werden in den einzelnen Programmbeschreibungen näher konkretisiert. Es werden nur Verkäufe nach Zahlungseingang vergütet.

(3) Ist der zwischen dem Dritten und dem Advertiser geschlossene Vertrag unwirksam, wird er wirksam widerrufen oder auf andere Weise rückgängig gemacht, ohne dass der Advertiser dies zu vertreten hat, wird die Provision spätestens innerhalb von 90 Tagen nach der Erfassung storniert. Wird eine Provision storniert, so kann der Advertiser diese Provision vom Affiliate zurückfordern oder mit bestehenden Provisionsansprüchen aufrechnen.

(4) Die Höhe der Provision pro Verkauf beträgt 15% des Nettoumsatzes (exklusive Versandkosten), wobei eine etwaige Umsatzminderung durch Gutscheine oder Rabatte zu berücksichtigen ist.

(5) Die Provisionen stellen Nettopreise dar, in welchen die gesetzliche Mehrwertsteuer noch nicht enthalten ist.

(6) Die Auszahlung von angefallenen Provisionen erfolgt jeweils zum 1. Werktag des nach Erhalt der Abrechnung darauffolgenden Kalendermonats auf das vom Affiliate angegebene Bankkonto, soweit das auf der Abrechnung ausgewiesene Provisionsguthaben 50,00 EUR überschreitet. Sofern das ausgewiesene Provisionsguthaben 50,00 EUR nicht überschreitet, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen. Die Auszahlung findet erst in dem Folgemonat statt, in welchem das auf der Abrechnung ausgewiesene Provisionsguthaben 50,00 EUR überschreitet. Eine Verzinsung von Guthaben erfolgt nicht.
Nach Beendigung des Vertrages findet die Auszahlung des vorhandenen Provisionsguthabens unabhängig von der Höhe des Guthabens statt.

(7) Die Abrechnungszeiträume betragen in der Regel zwei Monate. Der Affiliate erhält vom Advertiser zum Ende des dem Abrechnungszeitraum darauffolgenden Kalendermonats eine für ihn nachvollziehbare Abrechnung über die angefallenen Provisionen in elektronischer Form.
Davon abweichend darf die Abrechnung später erfolgen, soweit dem Advertiser die benötigten Daten noch nicht vorliegen. Der Affiliate ist darüber unverzüglich zu informieren.

(8) Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich gegenüber dem Advertiser geltend zu machen.

§ 5 Pflichten des Affiliate

(1) Die korrekte technische Einbindung der Werbemittel des Advertisers auf den angemeldeten Webseiten des Affiliate liegt in der alleinigen Verantwortung des Affiliate.

(2) Der Affiliate muss die erforderlichen Rechte an der Werbefläche bzw. für die Vermarktung der Werbefläche besitzen.

(3) Der Affiliate ist verpflichtet, den vom Advertiser bereitgestellten Tracking-Code, der zur Erfassung und Protokollierung der von den Webseiten des Affiliate kommenden Nutzer erforderlich ist, auf seinen Webseiten einzubinden (Codepflicht). Der Advertiser wird den Affiliate über erforderliche technische Anpassungen per E-Mail informieren. Der Affiliate ist verpflichtet, die erforderlichen Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Platzierung sowie die Häufigkeit der Einbindung der Werbemittel liegen im Ermessen des Affiliate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel, Tracking-Codes und Quelltexte dürfen ohne vorherige Zustimmung des Advertisers vom Affiliate weder optisch, inhaltlich oder technisch verändert noch anderweitig bearbeitet oder in sonstiger Weise genutzt werden, soweit diese Nutzung über die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte hinausgeht. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigen den Advertiser zur fristlosen Kündigung.

(5) Cookie Dropping, Brand Bidding und Ad Hijacking gleich welcher Art sowie derzeit möglicherweise noch unbekannte technische Umgehungslösungen sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das
Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vom Advertiser vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen.
Unter Verstoß gegen diese Regelungen generierte Erfolgsfälle begründen keinen Provisionsanspruch des Affiliate. Ferner ist der Advertiser in diesen Fällen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(6) Es ist untersagt, Werbemittel des Advertisers auf Seiten einzubinden, die jugendgefährdende, pornographische, erotische, unseriöse, gewaltverherrlichende oder dazu aufrufende, beleidigende, rassistische, extremistische, volksverhetzende, gegenüber Menschen hinsichtlich deren Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung diffamierende sowie rechtswidrige und ähnliche Themen zum Inhalt haben oder dafür werben.

(7) Es ist ferner untersagt, Werbemittel des Advertisers auf Seiten einzubinden, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze (insbesondere das Jugendschutzgesetz) verstoßen.
Der Affiliate stellt den Advertiser ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(8) Dem Affiliate ist es untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) und dabei die vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden.
Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist dem Affiliate nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben und die E-Mails den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.

(9) Der Affiliate verpflichtet sich, seine Webseite(n), in die er die Werbemittel des Advertisers einbindet, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten.
Über inhaltliche oder technische Änderungen auf seinen Webseiten, die über das bei Vertragsschluss zu erwartende Maß hinausgehen, informiert der Affiliate den Advertiser unverzüglich. Der Affiliate sichert zu, dass in diesem Fall ohne vorherige Absprache keine weitere Werbung des Advertisers auf den betreffenden Webseiten des Affiliate gezeigt wird.

(10) Der Affiliate ist zur regelmäßigen Datensicherung und zu Maßnahmen zur IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik verpflichtet.

§ 6 Vertragsstrafe

(1) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des § 5 Absatz 3, Absatz 4 oder Absatz 5 dieser Bestimmungen mit dem Vorsatz, durch Manipulation die Statistiken und damit die vom Advertiser an den Affiliate zu bezahlenden Provisionsbeträge zu beeinflussen, wird eine vom Advertiser nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig.

(2) Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Affiliate am Affiliate-Programm des Advertisers unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

§ 7 Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag zwischen dem Advertiser und dem Affiliate beginnt mit Zustandekommen des Vertrages nach § 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Versuch, die vertragsgemäßen Werbeerfolge in unlauterer Weise zu beeinflussen, berechtigt den Advertiser zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irreführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche als auch die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 8 dieser Bestimmungen bleiben im Einzelfall vorbehalten.

(4) Wird der Vertrag gekündigt, muss der Affiliate innerhalb von 7 Tagen alle vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel entfernen.

§ 8 Haftung

(1) Der Advertiser haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verzugsschäden (§ 286 BGB) und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) betroffen sind, ist die Haftung des Advertisers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Advertiser nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung für Schäden dem Advertiser gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Advertisers.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Advertiser haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt schweizer Recht.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Advertiser bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Advertisers, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

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Die hier vorgestellte Technologie entspricht (wie beispielsweise die Homöopathie, die Bioresonanz, Bereiche der Akupunktur) nicht der schulwissenschaftlichen Auffassung und Lehrmeinung. Wirkungen und Effekte der Produkte sind wissenschaftlich und schulmedizinisch bislang noch nicht bestätigt worden. Die Erfahrungsberichte, sowohl in Text- und Bildform, als auch die in Videos gezeigten, geben ausschließlich die Erfahrungen einzelner Anwender des vita chips wieder. Es kann, aber muss nicht sein, dass du dieselben Erfahrung machst.
Bitte beachte, dass der vita chip kein Medizinprodukt ist, keine schulmedizinisch anerkannte Therapiemethode darstellt und einen Besuch bei deinem behandelnden Arzt und/oder Heilpraktiker in keinem Fall ersetzen kann!
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